APOTHEKERLATEIN

Rezeptur - Verordnung

 

Neben Fertigarzneimitteln kann ein Arzt auch individuelle Arzneimittel in Form von Rezepturen für Patienten verordnen. Hierfür vermerkt der Arzt genau die Vorschrift auf dem Rezept, nach der die pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) bzw. der Apotheker die maßgeschneiderte Arznei herstellen soll. Auch wenn die Kürzel kryptisch anmuten, hat alles seine Bedeutung.

Wir empfehlen, Rezepte möglichst schon in der Praxis durchzulesen: Was wurde verordnet? Entsprechen Inhaltsstoffe, Dosierung und Menge der mit dem Arzt abgesprochenen Therapie? Hat der Arzt das Rezept durch seine Unterschrift autorisiert?

So können eventuelle Fragen schnell in der Praxis schon geklärt werden. Die Apotheke kann dann direkt mit der Herstellung des Arzneimittels beginnen und die Bestellung zügig bearbeiten und fertigstellen. So erhalten Sie auf schnellstem Wege Ihr maßgeschneidertes Arzneimittel! (mk)